Es ist deshalb sinnvoll, das Sozialversicherungsgesetz anzupassen. Obschon es von den Gegnern des Gesetzes immer wieder suggeriert wird, erteilt das angepasste Gesetz Sozialdetektiven nämlich keinesfalls einen Freipass. Es formuliert im Gegenteil vor allem Bedingungen und Pflichten, die von den Sozialversicherungen eingehalten werden müssen. Ich begrüsse diese klaren Regeln für Sozialdetektive. Warum? Ich bin einerseits klar gegen Sozialmissbrauch – bin aber gleichzeitig der Meinung, dass die Missbrauchsbekämpfung geregelt sein muss. Diese beiden Bedingungen erfüllt das Gesetz und deshalb werde ich Ja stimmen.
Damian Müller, Ständerat des Kantons Luzern, Hitzkirch