Vorstösse

Kantonsrat Philipp Bucher (Dagmersellen) fordert den Regierungsrat auf zu prüfen, wo und wie die administrative Belastung für die Luzerner Wirtschaft reduziert und wie in diesen Bereichen die Digitalisierung gefördert werden kann. Die Entwicklung der administrativen Belastungen sind bedenklich und die Schweiz sinkt im internationalen Vergleich der Wettbewerbsfähigkeit stetig. Es gilt nun zu untersuchen, in welchen Bereichen die administrativen Belastungen auf Kantonsebene reduziert werden können.

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Kantonsrat Georg Dubach (Triengen) beauftragt die Regierung, einen befristeten Erlass der Nutzungsgebühren von kantonseigenen Infrastrukturen (Sportanlagen, Turnhallen etc.) zu prüfen. Die Regierung soll die Luzerner Gemeinden in geeigneter Weise anhalten, befristet auch die gemeindeeigenen Sportanlagen den Ortsvereinen - wo das noch nicht erfolgt ist - unentgeltlich für den Trainings- und allenfalls auch den Wettkampfbetrieb zu überlassen.

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Kantonsrat Georg Dubach (Triengen) beauftragt die Regierung, einen befristeten Erlass der Nützungsgebühren für die Benutzung von kantonseigenen Probe- und Auftrittslokalen, welche den Vereinen im Bereich der Kultur zur Verfügung gestellt werden, zu prüfen. Die Regierung soll die Luzerner Gemeinden in geeigneter Weise anhalten, befristet auch die gemeindeeigenen Auftritts- und Probelokale den Ortsvereinen, dort wo das noch nicht erfolgt ist, unentgeltlich zu überlassen.

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Kantonsrat Gaudenz Zemp (Horw) beauftragt die Regierung, eine kantonale Regulierungsbremse zu konzipieren und ihre Einführung zu prüfen. Diese gäbe der Luzerner Wirtschaft über die kommenden Jahre Freiräume und Ressourcen, die für die Bewältigung der Folgen der Corona-Krise notwendig sind.

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Kantonsrat Franz Räber (Emmenbrücke) beauftragt mittels Postulat die Regierung, ein neues Finanzleitbild zu erstellen, welches zusätzlich vor allem die aktuelle Situation (Post-Corona) in Bezug auf die Schuldenbremse beinhaltet. Die Schuldenbremse hat sich bewährt und ist ein Kernelement einer liberalen Finanzpolitik. In der Folge von Corona wird voraussichtlich bezüglich Schulden eine Ausnahmesituation entstehen. Es soll frühzeitig geprüft werden, wie der Mechanismus der Schuldenbremse auch in dieser Ausnahmesituation beibehalten werden kann und welche Anpassungen es dazu benötigen wird.

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In der Covid-19 Krise musste innert kürzester Zeit in weiten Bereichen der Wirtschaft und Verwaltung auf Homeoffice umgestellt werden. Diese Erkenntnisse sind für die Zukunft zu nutzen. Kantonsrat André Marti fordert deshalb den Regierungsrat auf, die Möglichkeiten für Homeoffice in der Verwaltung mit entsprechenden Angeboten und Anreizen voll auszuschöpfen. Er wird zudem aufgefordert zu prüfen, inwiefern die Anzahl der Arbeitsplätze in der kantonalen Verwaltung optimiert werden kann (z.B. Desk Sharing). Der Regierungsrat wird zudem aufgefordert zu prüfen, wieweit die IT-Infrastruktur und die arbeitsrechtlichen Regelungen anzupassen sind, um bei einer künftigen ähnlich gelagerten Krise schnell reagieren zu können.

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Es gilt eine zweite Ansteckungswelle unter allen Umständen zu verhindern. FDP-Kantonsrat Stephan Betschen (Buchrain) ersucht deshalb den Regierungsrat für die Luzerner Bevölkerung nachvollziehbare und verständliche Entscheidungsgrundlagen zu erarbeiten und kommunizieren.

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In der Schweiz gibt es zwei Arten von Stiftungen: die gemeinnützigen Stiftungen und die Familienstiftungen. Gemeinnützige Stiftungen verfügen über eine Bilanzsumme von rund 139.5 Milliarden Franken und investieren gemäss Stiftungsreport 2023 rund 52% ihres Kapitals in regionale Produkte. Mit der Zustimmung des Nationalrats zur Motion «Die Schweizer Familienstiftung stärken. Verbot der Unterhaltsstiftung aufheben» im Februar 2024, wird die Familienstiftung liberalisiert und im Sinne einer Unterhaltsstiftung für die Nachlassplanung zugänglich gemacht. FDP-Kantonsrätin Sarah Arnold, Adligenswil, sieht Potential zur Förderung und Stärkung des Stiftungsstandorts Luzern und fordert von der Regierung die Prüfung von verschieden Massnahmen.

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Bei der Entwicklung der Lösung bezüglich der Auszahlung von Härtefallgeldern bestand während der Corona-Pandemie ein Zielkonflikt: Einerseits wollte man den betroffenen Firmen grosszügig und unkompliziert helfen, andererseits wollte man sorgsam mit Steuergeldern umgehen. In diesem Spannungsfeld hat jeder Kanton seine eigene Lösung für Unternehmen unter CHF 5 Mio. Umsatz entwickelt. Die Unternehmen über CHF 5 Mio. lagen in der Verantwortung des Bundes.

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Der Strommarkt befindet sich in einem Paradigmenwechsel von einer zentralen zu einer dezentralen Versorgung. Gleichzeitig stehen mit der Botschaft zur Beschleunigung Ausbau Stromproduktion aus erneuerbaren Energien und der Umsetzung von Klimamassnahmen auf kantonaler Ebene, sowie der Volksabstimmung zum Mantelerlass vom 09. Juni 2024 auf Bundesebene, weitere massive Veränderungen an.

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