Die Vernehmlassung zur Gebührenanpassung wurde ausschliesslich an Gemeinden, Gemeindeverbände, Landeskirchen und die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) verschickt. Parteien, die als Interessenvertreterinnen der Bevölkerung eine wichtige Rolle spielen, wurden nicht konsultiert. „Gebührenerhöhungen betreffen in erster Linie die Bürgerinnen und Bürger. Dass Parteien nicht einbezogen wurden, ist unverständlich“, gibt Kantonsrat Franz Räber zu denken.
Während die allgemeine Anpassung um 5,4 Prozent dem Landesindex der Konsumentenpreise entspricht, soll die Spruchgebühr um 50 Prozent steigen – von CHF 200.– auf CHF 300.–. Kantonsrat Franz Räber stellt infrage, ob diese drastische Erhöhung gerechtfertigt ist. „Digitalisierung und Künstliche Intelligenz sollten Kosten senken, nicht als Vorwand für überproportionale Gebührenerhöhungen dienen“, erklärt Räber.
Zusätzlich will der Regierungsrat eine Gebühr nach Zeitaufwand für schriftliche Auskünfte, Stellungnahmen und Publikationen einführen. Die FDP.Die Liberalen Luzern fordert Klarheit darüber, welche Dienstleistungen betroffen sind und ob eine solche Gebühr überhaupt zulässig ist – schliesslich bezahlen Bürgerinnen und Bürger bereits Steuern.
Die FDP verlangt eine detaillierte Kostenkontrolle, um sicherzustellen, dass Gebühren nach Zeitaufwand fair und effizient erhoben werden. Zudem braucht es Anreize, um Stellungnahmen und Auskünfte möglichst effizient auszustellen.
Die FDP.Die Liberalen Luzern setzt sich für eine faire, transparente und bürgerfreundliche Gebührenpolitik ein. „Es kann nicht sein, dass Bürgerinnen und Bürger für langwierige Verwaltungsprozesse zusätzlich zur Kasse gebeten werden“, betont Franz Räber.