In der FDP steht im Hinblick auf die CO2-Debatte die Strategie zur Diskussion. Die Präsidentin will die FDP-Haltung in der Umweltpolitik prüfen und anpassen. Ich begrüsse diese Auseinandersetzung. Die FDP hat in diesen Fragen viel zu bieten.
Nun, da der Wahlkampf wieder voll im Gange ist, zig Kandidierende um die Gunst der Wählerinnen und Wähler buhlen, fragt man sich vielleicht: Warum wollen so viele Personen in den Kantonsrat? Was verdient man dort? Und wie hoch ist das mit dem Amt verbundene Pensum? Oder vereinfacht gesagt: Wie sieht es mit Aufwand und Ertrag aus?
Nachdem das Schweizer Stimmvolk 2013 die Revision des Raumplanungsgesetzes deutlich mit rund 63 % (im Kanton Luzern über 68 %) angenommen hat, wird die Bautätigkeit heute schon stärker kontrolliert. Es ist gesetzlich verankert, dass der Boden haushälterisch genutzt und die Landschaft geschont wird. Die vom Bundesrat zu genehmigenden kantonalen Richtpläne begrenzen die Bauzonenfläche. Für den Kanton Luzern wurde der Richtplan bereits genehmigt. Ein moderates Wachstum muss weiterhin möglich sein. Nebst dem Bevölkerungswachstum spielen auch die persönlichen Wohnträume, der demografische Wandel sowie die wirtschaftliche Entwicklung eine Rolle. Deshalb braucht es eine gewisse Flexibilität und keine allzu starren Regelungen. Zudem will wohl kaum jemand die Ansiedlung von Unternehmen verhindern. Die Annahme der überflüssigen Initiative könnte vielmehr kontraproduktiv wirken; dann nämlich, wenn sich die Bautätigkeit da konzentriert, wo es noch Bauland gibt, also in abgelegenen Gebieten. Dann hätten wir Zersiedelung pur und müssten für die Erschliessung wiederum wertvolles Land aufgeben. Und das ist wohl in niemandes Interesse. Wir bewegen uns schon heute in die richtige Richtung, deshalb NEIN zur schädlichen und unnötigen Zersiedelungsinitiative.
Mit dem bürgerlichen Kompromiss zur Steuergesetzrevision wird die Regierung gestärkt und die Bewohner des Kantons Luzern profitieren vom Abrücken von starren politischen Fronten. Gemeinsam wird damit der Kanton weitergebracht.
Letzte Woche, abends im Bus. Pro und Contrawerbung zur Selbstbestimmungsinitative läuft am Bildschirm. Plötzlich hinter mir, sagt eine junge männliche Stimme, ganz entrüstet „Warum werben die eigentlich mit diesem Argument? Das ist doch ein Argument für das Gegenteil. Saublöd damit zu werben“. Eine andere Stimme: „Nein, nein, das ist schon richtig, die haben vollkommen Recht – die andere Partei verwendet dieses Argument falsch, die hier haben Recht“. Darauf folgt ein Austausch von Sachargumenten, anfänglich ziemlich gesittet, bald immer enervierter.
Die Aussage „Schweizer Recht statt fremde Richter“ trifft den Nagel auf den Kopf. Wir Schweizer wollen unsere Selbstbestimmung nicht hergeben und wie schon unsere Vorfahren, wollen wir uns nicht von Fremden „vogten“ lassen. Das ist gut so. Aber, hat nun die so genannte Selbstbestimmungsinitiative etwas mit Vogten von Fremden zu tun?
Seit den 1970er Jahren tragen fast keine Kühe Hörner mehr. Der Grund ist einfach: In der Landwirtschaft ist man davon abgekommen alle Kühe im Stall anzubinden und man hat Freilaufställe gebaut. Im Freilaufstall können sich die Tiere frei bewegen – eine tierfreundlichere Haltung wurde damit ermöglicht. Durch die freiere Bewegung erhöhte sich aber auch die Verletzungsgefahr für Mensch und Tier. Ein Hornstoss ist eine gefährliche Angelegenheit. Deswegen ist die Enthornung oder die Züchtung hornloser Kühe zu einer bewährten Praxis geworden.
Ob Uhren, Maschinen oder Medikamente: Was «Swiss made» ist, geniesst auf der ganzen Welt einen hervorragenden Ruf. Allein vergangenes Jahr hat die Schweiz Waren für 295 Milliarden Franken exportiert. Dies ist nur dank völkerrechtlichen Verträgen möglich, die rund 97'000 Schweizer Exportunternehmen den Zugang zu den globalen Märkten ermöglichen.
Das Gesetz zur Überwachung von Versicherten regelt den Umgang mit Missbräuchen unter anderem bei IV und Unfallversicherung. Da solche Missbräuche in den letzten Jahren vermehrt erfolgt sind, ist es leider nötig, bei einem dringenden Verdacht zu einer Überwachung greifen zu müssen. Dazu braucht es eine rechtliche Grundlage.