Nun werfen aber ungenügende Lärmschutzmassnahmen Fragen auf. Als Beispiel erwähne ich den Fall der Luzerner Gemeinde Eich. Diese Gemeinde mit hoher Wohnqualität muss aufgrund des stetig zunehmenden Verkehrs vor allem in der Nähe des Eichtunnels wesentlich höhere Emissionen und Grenzwertüberschreitungen verkraften als gesetzlich erlaubt. Im Jahr 2000 wurden zwar Lärmschutzwände erstellt, diese erweisen sich heute aber als ungenügend. Weil die Planungswerte nicht eingehalten werden können, sind exponierte Häuser zu stark lärmbelastet. Damit ist auch die Siedlungsentwicklung eingeschränkt.
In Anbetracht der geschilderten Situation stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:
1. Ist dem Bundesrat bekannt, dass die Lärmschutzmassnahmen nicht überall entlang des Nationalstrassennetzes die gesetzlichen Bestimmungen erfüllen?
2. Wie gross ist laut Bundesrat der Interpretationsspielraum des Bundesamtes für Strassen, Sanierungen aus Kostengründen abzulehnen?
3. Auf welcher Basis beruhen die Kostenberechnungen des Bundesamtes für Strassen?
4. Laut einem Bericht der Luzerner Zeitung verbucht das Bundesamt für Strassen für die bestehende Wand heute einen Rest- oder Wiederbeschaffungswert von 1,9 Millionen Franken, während sie damals 820’000 Franken gekostet hat. Wie kann diese Differenz begründet werden?
5. Die Luzerner Zeitung berichtet ebenfalls, dass eine renommierte Baufirma die Sanierung zu einem Viertel des vom Bundesamtes für Strassen berechneten Betrags erstellen würde. Kann der Bundesrat diese Preisdifferenz begründen?
6. Der Eindruck kommt auf, dass das Bundesamt für Strassen mit solchen Preiskalkulationen versucht, sich aus der Verantwortung zu entziehen. Wie erklärt der Bundesrat die Handhabung seines Bundesamtes?
7. Wie begründet der Bundesrat, dass die Ein- und Ausfahrten des Eichtunnels an der A2/E35 im luzernischen Eich nicht so saniert werden, dass damit die gesetzlichen Lärmgrenzwerte eingehalten werden?
8. Ist der Bundesrat bereit, die Situation entlang A2/E35 bei den Ein- und Ausfahrten des Eichtunnels neu zu beurteilen und die entsprechenden Massnahmen in die Wege zu leiten, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen?
Damian Müller, Ständerat FDP, Hitzkirch
(Dieser Text entstammt einer eingereichten Interpellation)