Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung, wer entscheidet wann und wie?

 

 

 

23.03.2018 | Hildegard Meier | In der heutigen Gesellschaft erhalten der Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung einen immer grösseren Stellenwert. Die medizinische Weiterentwicklung und die vielen erfolgreichen Behandlungsmöglichkeiten prägen unser ausgezeichnetes Gesundheitssystem.

 

 

 

 

Wir werden immer älter, leben gesünder und dennoch ist jeder Einzelne in diesen besonderen Moment auf sich selber gestellt und muss die richtige und persönliche Entscheidung selber treffen.

 

Wir sind gefordert uns mit der Frage auseinanderzusetzen „wer, wann und wie.“ Kann ich noch selber entscheiden, oder wird im gegebenen Fall über mich entschieden. Es ist auch wichtig zu wissen, was nach dem Systemwechsel von der Vormundschaftsbehörde zur KESB geändert hat und warum solche Instrumente wie Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung zur Selbstbestimmung geworden sind. Viel falsche Informationen stehen im Raum und viele sind der Ansicht, dass die KESB alles regle ohne auf die Angehörigen einzugehen.

 

Mit einem Vorsorgeauftrag und einer Patientenverfügung kann ich schriftlich festhalten, dass der eigene Wille auch dann noch berücksichtigt wird, wenn ich mich bei Verlust der Urteilsfähigkeit infolge Unfall oder Krankheit nicht mehr dazu äussern kann.

 

Wie gehe ich vor? Ich als handlungsfähige Person beauftrage im Fall meiner Urteilsunfähigkeit eine Person, ( zum Vorteil vielleicht etwas jüngere ) die für mich zu handeln hat und die wichtigen Entscheidungen im Endeffekt treffen muss.

 

Aufgaben wie Wohnsituation und Betreuung, sowie Bezahlen von Rechnungen bis zur Verwaltung des Vermögens oder Vertretung gegenüber den Behörden sind nur ein paar wenige Punkte dabei genannt.

 

Wichtig ist zu beachten, dass der Vorsorgeauftrag wie ein Testament selber vollständig von Hand zu schreiben ist. Es gibt auch die Möglichkeit bei einem Notar den Vorsorgeauftrag beurkunden zu lassen.

 

Bei der Patientenverfügung geht es ähnlich. Auch hier muss ich schriftlich meine gewünschten oder nicht gewünschten medizinischen Massnahmen festhalten. Auch hier bezeichne ich eine mir gewünschte Person, die dann im gegebenen Fall mit dem behandelnden Arzt alles bespricht und nötigenfalls in meinem Namen entscheidet.

 

Diverse Organisationen wie etwa Curaviva Schweiz, Pro Senectute, Dialog Ethik, die Krebsliga oder die schweizerische Alzheimervereinigung um nur einige zu nennen, bieten heute Patientenverfügungen an, die teilweise nur noch unterschrieben werden können, sowie auch die Möglichkeit besteht, eigene Texte einzufügen.

 

Patientenverfügungen sind unter allen Aspekten ein wirksames und sehr sinnvolles Instrument. Um das Selbstbestimmungsrecht von mir als Patientin in heiklen Situationen durchzusetzen, bedingt es klare Anweisungen, sowie klare Entscheidungsgrundlagen damit der Leistungserbringer, und die Angehörigen mein (vielleicht letzter Wunsch) schriftlich hinterlegt finden. Dasselbe gilt für die Organspendekarte. Da kann ich ebenfalls schriftlich festhalten, welche Organe oder welches Gewebe ich nach meinem Tod (alle oder nur bestimmte) spenden möchte.

 

Die KESB schreitet nur ein, wenn der Patientenverfügung nicht entsprochen wird, die Interessen der urteilsunfähigen Person gefährdet sind oder die Patientenverfügung nicht auf freien Willen beruht.

Ich bin überzeugt, dass die KESB in unserer Region einen sehr wichtigen und äusserst guten Job leistet. Sie unterstützt neben Schutz der Selbstbestimmung und vor allem auch die wichtige Eigenverantwortung und das nicht nur auf Einzelpersonen bezogen, sondern innerhalb deren Familien und Partnerschaften.

 

Natürlich macht es Sinn, wenn in allen bestimmten Lebensbereichen, die Thematik auch breiter gefasst wird. Denn es gibt ja nicht nur den Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung, sondern auch das Testament bis hin zu den Gedanken, was im Todesfall selbst passiert.

Dies sind alles Vorsorgen für wichtige Entscheide, vor allem aber auch um die eigenen Familienangehörigen, in heiklen Lebenssituationen zu schützen und zu entlasten, um zeitgleich die wichtigsten Bezugspersonen in ihrer Aufgabe zu stärken.

 

Es ist allerdings nicht Aufgabe des Staates oder des Kantons, die Bevölkerung aktiv zu informieren, gar zu werben oder deren Anreize zu schaffen. Dabei können oben genannte Institutionen bei Fragen und Unklarheiten viel effizienter und hilfreicher sein.

 

Umso wichtiger erscheint mir, dass jede einzelne Person seine Eigenverantwortung wahr nimmt und schlussendlich für sein Tun und Handeln selbst verantwortlich ist.

 

Vielleicht kann dieser Artikel sie dazu bewegen, etwas langes „Aufgeschobenes“ wieder zum Denken, allenfalls zum Handeln anzuregen und gegebenfalls die Wichtigkeit aufs Papier zu bringen.

 

Hildegard Meier, Kantonsratsvizepräsidentin, Willisau