Schulzahnpflege: Vielleicht gibt es Verbesserungspotenzial

Im Kantonsratsgesetz ist festgehalten, dass ein Postulat grundsätzlich ein Prüfungsauftrag ist. Wenn also Helen Schurtenberger, Sozialvorsteherin Menznau und Kantonsrätin FDP, ein Postulat zur Schulzahnpflege einreicht, geht es nicht primär darum, einfach nur Kosten einzusparen oder kategorisch etwas abzuschaffen (zum Beispiel die Reihenuntersuche).

Sondern, es ist ein Auftrag an die Regierung, einen Ablauf, eine Handlung zu hinterfragen, zu klären, ob diese der heutigen Zeit noch angepasst ist oder ob es Verbesserungspotenzial gibt. Als Sozialvorsteherin kennt die Postulantin die Schulzahlpflege in den Gemeinden genau, weiss, wo der Schuh drückt und wo Optimierungen angebracht wären. Auch wenn der Titel in dieser Zeitung vorerst moniert, dass es nur um Sparmassnahmen und Abschaffung geht, so ist doch im weiteren Text zu lesen, dass auch von Schulzahnärzten und Gemeindevertretern in verschiedenen Ebenen der Schulzahnpflege Verbesserungspotenzial festgestellt wird. Ist es nicht auch eine staatspolitische Aufgabe, «alteingefuchste» Abläufe zu hinterfragen und gegebenenfalls Verbesserungen anzubringen? Wenn diese einerseits Qualität beibehalten, anderseits aber Effizienz und Aktualität bringen – und eventuell sogar auch noch Kosteneinsparungen, so kann dies uns allen nur Recht sein. Ein Postulat ist ein Prüfungsauftrag, kein Abschaffungsauftrag – sei es im Thema Schulzahnpflege oder auch im Thema Langzeitgymnasium.

Irene Keller, Kantonsrätin FDP, Vitznau