Auch wenn diese Zahl verhältnismässig klein ist, erachte ich es als wichtig, dass die Bedingungen zur vereinfachten Einbürgerung streng sein müssen was mit der Vorlage gewährleistet ist. Die jungen Menschen, die von der Verfassungsänderung betroffen sind, sind hier geboren und zur Schule gegangen. Sie sprechen eine Landessprache, studieren und arbeiten hier. Meistens kehren sie nur in das Land ihrer Eltern und Grosseltern zurück, um Ferien zu machen. Nichts unterscheidet sie von ihren Kolleginnen und Kollegen mit Schweizer Pass abgesehen von der Herkunft der Grosseltern. Diese Personen haben unterschiedliche Nationalitäten, 78 Prozent stammen aus EU/EFTA Staaten, 20 Prozent aus dem restlichen Europa und lediglich 2 Prozent aus Staaten ausserhalb von Europa.
Für den Bund ist klar, dass die Vorlage ein wichtiges Zeichen der Anerkennung ist und zwar nicht nur für die dritte Generation, sondern auch für deren Eltern und Grosseltern, die sich in der Schweiz engagiert haben. Ich bin überzeugt, dass die Vorlage hart aber fair ist. Die Verfassungsänderung harmonisiert die Verfahren auf Bundesebene. Wenn die Kantone oder die Gemeinden nicht einverstanden sind mit einer Einbürgerung, können sie ein Beschwerderecht geltend machen. Der Erhalt eines Schweizer Passes muss an messbaren und verständlichen Kriterien gebunden sein. Diese Vorgabe erfüllt die Gesetzesanpassung. Aus diesem Grund empfehle ich ein JA in die Urne zu legen.
Damian Müller, Ständerat FDP, Hitzkirch