Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass der Nationale Finanzausgleich NFA ein gut ausgewogenes System ist, welches naturgegebene Ungleichheiten zwischen den Kantonen ausgleicht, wie zum Beispiel geografische oder soziale Vor- und Nachteile. Was kann der Kanton Graubünden dafür, dass er viele Berge hat und der Kanton Zürich, dass er viele Städte mit Zentrumslasten hat? Das optimalste Ziel eines Finanzausgleiches ist, dass Nehmer-Kantone zu Geber-Kantonen werden.
Im letzten Jahr haben sich die Geber-Kantone immer wieder über eine übermässige Belastung beklagt und eine Änderung des NFA verlangt. Ich habe Verständnis für den Unmut der Geberkantone, vor allem wenn man sieht, dass gewisse Kantone wie zum Beispiel der Kanton Bern kaum Anstrengungen unternehmen, ihre wirtschaftliche Lage zu verbessern. Mit einer Verbesserung des NFA könnten innovative Kantone belohnt und für alle Anreize geschaffen werden, um neue Wege in der Finanzpolitik zu beschreiten.
Der Nationalrat hat gestern Mittwoch den Bundesrat beauftragt, zu prüfen wie der Ressourcenausgleich zwischen den Kantonen dahingehend optimiert werden kann, dass vermehrt Anreiz besteht, die finanzielle Leistungsfähigkeit zu verbessern. Die Auswirkungen eines solchen Anreizsystems werden im künftigen Wirksamkeitsbericht 2016-2019 aufgezeigt.
Schlussbericht empfiehlt Mindestausstattung
Die politische Arbeitsgruppe der Kantone zur Optimierung des Finanzausgleichs hat am 15. Dezember 2016 ihren Schlussbericht präsentiert. Darin werden verschiedene Empfehlungen ausgesprochen, wie der Ressourcenausgleich dahingehend verbessert werden kann, dass ein wirksames Anreizsystem besteht, welches die finanzielle Leistungsfähigkeit verbessert. Neu soll insbesondere eine gesetzlich garantierte Mindestausstattung eingeführt werden. Die Ausgleichssumme würde sich im vorgeschlagenen System zudem verstärkt an der tatsächlichen Entwicklung der Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit zwischen den Kantonen orientieren.
Im Interesse aller
Ein solches verbessertes Anreizsystem ist im Interesse aller Kantone: Ressourcenschwache Kantone verfügten über die Sicherheit einer Mindestausstattung. Den ressourcenstarken Kantonen wiederum wäre gewiss, dass sie ihren Beitrag nach tatsächlichem Ausgleichsbedarf leisten.
Erfreulicher Sinneswandel
Der Bundesrat wird dem Parlament im Rahmen der Botschaft zur Festlegung des Ressourcen- und Lastenausgleichs für die nächste Periode im Herbst 2018 Bericht erstatten. Nachdem der Bundesrat mein erstes Postulat mit dem Vorschlag eines Bonus-Malus-Systems zusätzlich zum bestehenden NFA noch abgelehnt hat, freue ich mich über den Sinneswandel.
Albert Vitali, Nationalrat, Oberkirch