Gemäss Art. 108, Absatz 7 soll den Kantonen und den Gemeinden ein Vorkaufsrecht für geeignete Grundstücke zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus eingeräumt werden. Dies soll auch beim Verkauf von Bundesliegenschaften oder Liegenschaften bundesnaher Betriebe gelten. Das bedeutet nichts anderes als eine schleichende Verstaatlichung von Grund und Boden.
Ein wichtiger Investor in Immobilien sind die Pensionskassen. Es ist wohl in unser aller Interesse, dass unsere Vorsorgegelder fürs Alter mit einer marktgerechten Rendite angelegt werden. Mit einem Vorkaufsrecht für Kantone und Gemeinden wird der Handlungsspielraum der Pensionskassen, die heute um die 20 % ihrer Vorsorgegelder in Immobilien angelegt haben, eingeschränkt. Das will ich nicht! Es sind unsere Vorsorgegelder, die breit gestreut und professionell verwaltet werden müssen. Mit einer zunehmenden Verstaatlichung der Liegenschaften begeben wir uns hin zur Planwirtschaft. Längerfristig würden die Chancen für Pensionskassengelder im Immobilienbereich sinken und sie könnten in einen Anlagenotstand schlittern. Auch das will ich nicht. Deshalb Nein zur gefährlichen Initiative.
Heidi Scherer, Kantonsrätin FDP.Die Liberalen, Meggen