Die geltende Finanzordnung zur Erhebung der beiden Steuern ist befristet bis Ende 2020 und soll bis Ende 2035 verlängert werden. Darum braucht es diese Anpassung. Ohne diese beiden Einnahmen könnte der Bund die heutigen staatlichen Ausgaben nicht mehr erfüllen. Die Übergangsbestimmung zur Erhebung der Biersteuer kann aufgehoben werden, da sie durch das Biersteuergesetz abgelöst wurde.
Weshalb braucht es überhaupt eine Befristung? Weil so die Ausgabendisziplin unter Kontrolle ist und die Finanzordnung regelmässig überprüft wird. Die Zustimmung des Volkes legitimiert diese beiden Haupteinnahmequellen, was für den Bundesrat und das Parlament wichtig ist. Darum werde ich am 4. März dieser Finanzordnung zustimmen.
Albert Vitali, FDP Nationalrat, Oberkirch