Fussgängerstreifen und/oder Normen-Gläubigkeit?

 

 

 

 

19.03.2018 | Erich Leuenberger | Fussgängerstreifen sind eine Strassenmarkierung, die den Fussgängern (nicht Velofahrern) ein «sicheres» Überqueren einer Strasse ermöglichen sollen. Alle Personen können auf den markierten Zebra-Streifen treten und haben im Grundsatz Vorstritt.

 

 

 

 

Alois Hodel aus Egolzwil hat sich vor 10 Tagen mit einem «opulenten» Leserbrief entsetzt, dass die Verantwortlichen der kant. Dienststelle «Verkehr und Infrastruktur» (VIF) das Begehren einen Fussgängerstreifen an der Kantonsstrasse zwischen Nebikon-Schötz bei der Bushaltestelle «Maschinenfabrik» oder besser verständlich bei den Einkaufsläden ALDI, LANDI und MIGROS nicht bewilligt haben. Er wirft diesen Personen fehlenden Realitätssinn und «Normen-Gläubigkeit» vor.

 

Als Mitglied des Kantonsrats und der Verkehrs-Kommission bin ich der Ansicht, dass die Leute vom VIF richtig entschieden haben, dass sie einen Fussgängerstreifen an diesem Ort nicht bewilligt haben. Alois Hodel führt ins Felde, dass behinderte Personen mit Krücken, ältere Leute mit Rollator, oder Rollstuhl die Strasse nicht sicher überqueren können. NB; Ich habe in all den Jahren die ich diesen Strassenabschnitt befahre noch nie eine «solche» Person gesehen, die am Strassenrand steht und um Querung der Strasse bittet. Diese Personengruppen fahren oder werden geführt mit Privat-PW direkt vor den Eingang der «eingeschossigen» (ohne Tiefgarage) Verkaufsläden.

 

Auf diesem Kantonsstrassen-Abschnitt (ausserorts) fahren täglich > 15'000 Fahrzeuge. Im Gegenzug queren < als 100 Personen in 5 Stunden oder durchschnittlich < 20 Personen pro Stunde die Strasse. Ein Fussgängerstreifen an dieser Stelle würde eine falsche Sicherheit suggerieren. Der Automobilist wie Sie oder ich, rechnet gar nicht damit, dass an so einem solchen Ort ein Fussgängerstreifen markiert ist.

 

Die Verkehrsfachleute des VIF haben richtig entschieden, wenn sie an diesem Strassenabschnitt keinen Fussgängerstreifen bewilligen. Dieser Entscheid ist keine «Normen-Gläubigkeit», sondern gesunder Menschenverstand zu Gunsten der tausenden von Automobilisten die diesen Strassenabschnitt täglich befahren.

 

Betreffs der aufgeführten Zusatzkosten die die Gemeinde Egozwil für die Bushaltestelle zu berappen habe, ist zu bemerken, dass der Gemeinde Egolzwil in der glücklichen Lage ist, dass der Gemeinde nur «eine» gewichtete Bushaltestelle zu den Grundkosten des ÖV-Beitrages angerechnet wird. Zudem ist der Steuerertrag aus diesem «entfernten» Gemeindegebiet ohne Immissionen durch das ganze Verkehrsaufkommen für die Egolzwiler Bevölkerung sicher keine Belastung sondern ein «Segen».

 

Erich Leuenberger,  FDP-Kantonsrat und Mitglied der Verkehrs- und Baukommission, Nebikon