Dürfen die Bäume noch wachsen?

 

 

 

04.04.2018 | Erich Leuenberger | Mittlerweile darf ich seit 15 Jahren die Interessen der Bevölkerung und der Gemeinden vom Amt Willisau im Kantonsrat Luzern vertreten. Es war mir in all den Jahren ein grosses Anliegen, eine volksnahe und realisierbare Politik zu betreiben.

 

 

 

 

Das ist leider nicht ganz einfach, oder stetig schwieriger, da wir immer mehr mit Gesetzen und Regulierungen «eingeschränkt» werden. Wir alle, die ganze Gesellschaft wollen auf der einen Seite mehr Freiheiten und fordern indirekt mehr Regulierungen und Gesetze. Es könnte ja sein, dass der direkte Nachbar einen Vorteil hätte. Ich frage Sie, wo sind die Werte wie »Selbstverantwortung» und der Mut zu einer gewissen «schöpferischen Gestaltungsfreiheit» geblieben? Müssen wir stetig die Frage stellen, wer bei einem Missgeschick oder Unfall in Verantwortung gezogen werden kann?

In den nächsten Zeilen nehme ich Stellung zu zwei Gesetzes-Vorlagen, die wir an der letzten Session im Kantonsrat behandelt haben.

 

Kantonales Waldgesetz

Man kann es kaum glauben, was man für unsere Wälder alles für Gesetze und Bestimmungen erlassen kann. Die Frage ist erlaubt, ob das in der Summe noch normal und verhältnismässig ist.

Haben Sie gewusst, dass fast das ganze Waldgebiet im Wiggertal als «Hochwasser-Schutzwald» eingeteilt ist? Haben Sie gewusst, dass das meiste Holz aus unseren Wäldern FSC-zertifiziertes Holz ist, sofern es von einer „Regionalen Organisation“ (RO) stammt. Alle RO bezahlen einen jährlichen Mitgliederbeitrag und haben dann «grossartiges» zertifiziertes Holz. Das Label FSC steht für «umweltgerechte und wirtschaftlich tragbare Waldwirtschaft».

Leider ist es so, dass der Rohstoff «Schweizer Holz» auf dem Markt zu wenig gefragt ist, respektive, dass sehr viel günstiges Schnittholz aus dem Ausland importiert wird. Im Kanton Luzern werden leider nur etwa 2/3 des Potentials von rund 360’000m3 Holz genutzt. Da sind Sie als Konsument und Besteller gefragt, dass Sie beim Holzbauer ausschliesslich Schweizer Holz bestellen. Sie müssen aber auch bereit sein ein paar Franken mehr zu bezahlen.

Der Luzerner Wald umfasst eine Gesamtfläche von 41'000 Hektaren. Über 70% dieser Fläche befindet sich im privaten Eigentum. Rund 12'000 Waldeigentümer besitzen insgesamt 30'000 Einzelparzellen. Von daher ist es auf der einen Seite verständlich, dass es gesetzliche Regelungen für die ganze Waldwirtschaft geben muss. Auf der anderen Seite sind die kantonalen Stellen gefordert, ein gesundes Augenmass zu behalten, dass die ganze Bürokratie in der Waldwirtschaft nicht überbordet.

Die einzelnen Bäume im Wald werden weiterwachsen, ob wir mehr oder weniger Gesetze erlassen und das Holz FSC-zertifiziert ist oder nicht.

Der Kantonsrat hat das neue «kantonale Waldgesetz» einstimmig ohne «Wenn und Aber» verabschiedet und etliche neuen Gesetzes-Paragraphen gutgeheissen. Im Gesetz ist klar geregelt, was die einzelnen RO für Befugnisse haben und was für staatliche oder hoheitliche Aufgaben an die einzelnen RO delegiert werden. Selbstverständlich ist das Luzerner Gesetz auf die eidgenössischen Vorgaben zur Waldwirtschaft abgestimmt.

 

ÖV-Bericht 2018 bis 2021

Der ÖV-Bericht ist ein Strategie-Papier mit mehr als 70 Seiten Umfang und gibt Auskunft wie und was in den kommenden Jahren im ganzen ÖV-Bereich geändert und verbessert werden soll.

Der vorliegende dritte Planungsbericht ist im weitesten Sinne eine Fortschreibung der eingeschlagenen und erfolgreichen Strategie in den letzten Jahren. Der Bericht ist abgestimmt mit der Kantonsstrategie, dem kantonalen Richtplan und den Agglo-Programmen der Stadt Luzern.

Ein wichtiger Punkt ist auch die Abbildung der geplanten Infrastruktur-Projekte im Einklang mit den verfügbaren finanziellen Mitteln. Der ganze ÖV-Bereich wird zu je 50% vom Kanton Luzern und den Gemeinden finanziert. Jährlich stehen ca. 80 Mio. Franken für den Betrieb, den Unterhalt und den stetigen Ausbau des ÖV-Bereichs zur Verfügung. Ein wichtiger Punkt ist, dass der Kostendeckungsgrad aus den Billett-Verkäufen von gegenwärtig 55% auf 58% gesteigert werden soll.

Für die ganze Region Luzern West sind der Ausbau der Bahnlinie S61 und der geplante Ausbau des Busnetzes zwischen Willisau und Dagmersellen namhafte Verbesserungen in naher Zukunft.

Von daher bin ich ein wenig enttäuscht, dass der Kantonsrat in der Schluss-Abstimmung den sehr breit gefächerten ÖV-Bericht nur «zur Kenntnis» und nicht «zustimmend zur Kenntnis» genommen hat. Aber eben, das sind manchmal sogenannt unerklärbare politische Spielereien.

Der Kanton Luzern ist zumindest im ÖV-Bereich auf gutem Wege sich zu stärken und vorwärts zu bringen. In diesem Sinne freue ich mich auch in Zukunft die Politik in unserem Kanton mitzugestalten. Ich bin überzeugt, die Weichen werden richtig gestellt.

 

Erich Leuenberger,  FDP-Kantonsrat und Mitglied der Verkehrs- und Baukommission, Nebikon