Die Strafnorm ist kein Sonderrecht

Das Komitee «Sonderrechte Nein» stellt sich auf den Standpunkt, das Gesetz sei ein Sonderrecht für Bisexuelle, Lesben und Schwule.

Als ob die Heterosexualität keine sexuelle Orientierung wäre und Heterosexuelle davon ausgeschlossen würden. Das Komitee irrt sich: Die Erweiterung der Diskriminierungsstrafnorm schützt auch vor Diskriminierung aufgrund von Heterosexualität. Die Strafnorm ist kein Sonderrecht. Das Gesetz schützt uns alle. Dass mehrheitlich Organisationen von nicht-heterosexuellen Menschen sich dafür einsetzen, zeigt lediglich, wer dringlicher darauf angewiesen ist.

Anne-Sophie Morand, Kriens, Dr. iur., Vizepräsidentin FDP Kanton Luzern