Der Bundesrat wird seit gestern definitiv beauftragt, die Eichfristen von allen gesetzlich vorgeschriebenen Messmitteln zu überprüfen und allenfalls anzupassen. Ein von mir lancierter und angenommener Vorstoss macht es möglich, die Eichintervalle zu vergrössern. Auch eine Vereinfachung der Verfahren ist anzustreben.
Weniger Kosten dank Fortschritt
In vielen Bereichen (Handel, thermische Energie, Wärme, Elektrizität) werden Messmittel (Waagen, Abgasmessgeräte, Tanksäulen, Messmittel für thermische Energie, Elektrizitätszähler usw.) eingesetzt, für die eine regelmässige Eichung gesetzlich vorgeschrieben ist. Dies erzeugt Kosten und Aufwand, die auf die Konsumenten abgewälzt werden.
Ultraschall statt Metermass
Die Verordnungen, in denen die Eichfristen festgesetzt sind, wurden teilweise seit zehn Jahren nicht überarbeitet. Aufgrund neuer Technologien sind die heutigen Messmittel (z. B. mit Ultraschall) genauer. Die Beanstandungsquoten sinken kontinuierlich. Zusätzlich zur Eichpflicht besteht für bestimmte Geräte noch eine Wartungspflicht, also werden sie sowieso gepflegt und kontrolliert. Aus all diesen Gründen ist es durchaus zeitgemäss, die Messintervalle zu vergrössern, zum Beispiel von 5 auf 10 Jahre. Dem stimmte auch das Parlament zu und einer Vereinfachung der Verfahren und somit einem Bürokratieabbau steht nun nichts mehr im Wege.
Albert Vitali, Nationalrat, Oberkirch