Aus Verantwortung für unseren Kanton

 

 

 

 

28.03.2017 | Angela Pfäffli | Wenn Sie diesen Artikel lesen, ist die eintägige Märzsession, an der vor allem Vorstösse behandelt werden bereits Vergangenheit. Zu diskutieren gibt es Motionen rund um den budgetlosen Zustand, der Vorverlegung des Budgetprozesses und damit der Budgetberatung im Kantonsrat und der Festlegung des Steuerfusses.

 

 

 

Zurzeit hat der Kanton Luzern kein gültiges Budget 2017. Im Dezember 2016 hatte der Kantonsrat dieses unter der Voraussetzung einer zeitlich beschränkten Erhöhung des Steuerfusses von 1.6 auf 1.7 Einheiten genehmigt. Dagegen wurde das fakultative Referendum ergriffen.

Stimmbürgerinnen und Stimmbürger werden am 21. Mai also über die Steuererhöhung abstimmen.

 

Die Antwort der Regierung auf eine Anfrage, was passiere, wenn die Steuererhöhung am 21. Mai abgelehnt würde, spricht eine deutliche Sprache: „Bei einem Nein zur Steuerfusserhöhung fehlen in der Kantonskasse Einnahmen von jährlich 64 Millionen Franken. In diesem Fall müssten neben den bereits laufenden, umfangreichen Sparmassnahmen zusätzlich notfallmässig 64 Millionen Franken eingespart werden, was neben den anderen Herausforderungen nicht realistisch ist. Die Folgen wären ein massiver Leistungsabbau bei den kantonalen Einrichtungen (Spitäler, Schulen und Hochschulen, soziale Dienste, Polizei, Strassenbau, Verkehr, kantonale Immobilien u.a.m.) sowie Kürzungen von Beiträgen an Gemeinden und an viele andere Leistungsempfänger und Privatpersonen.“

 

Erlauben Sie mir einen kurzen Rückblick. Wie bei vielen Kantonen sind auch in Luzern die Finanzen ein Dauerthema. Die Ursachen sind vielseitig: Etliche Aufgaben wurden vom Bund auf die Kantone delegiert und müssen neu von diesen finanziert werden. Andererseits hat Luzern einiges investiert, Dienstleistungen für Gemeinden und Bürger ausgebaut, Schulden abgebaut und die Attraktivität im interkantonalen Vergleich massiv erhöhen können. Neue Unternehmen haben sich angesiedelt, wir haben die tiefste Arbeitslosigkeit. So gesehen steht der Kanton Luzern sehr gut da. Doch die Ausgaben sind stetig gewachsen. Diverse Bemühungen, die Kantonsfinanzen in den Griff zu bekommen und das Ausgabenwachstum zu bremsen, forderten in den letzten Jahren etliche Sparrunden. Der finanzpolitische Handlungsbedarf des Kantons Luzern ist enorm, obwohl - oder eben weil er im interkantonalen Vergleich prosperiert. Die fehlenden Beiträge des nationalen Finanzausgleichs (NFA) haben im Sommer 2016 das Loch um 190 Mio. auf 520 Mio. erhöht. Neben Einsparungen von 294 Mio. Franken und Mehreinnahmen von 68 Mio. wurde eine allgemeine Steuererhöhung von 1/10 Einheit geplant, um ein gesetzeskonformes Budget zu erhalten.

Ist die Staatklasse leer, gibt es neben der stetigen Überprüfung der Notwendigkeit von Leistungen und Strukturen nur drei Handlungsmöglichkeiten: sparen, Steuern erhöhen oder Schulden machen.

 

Die Zahlen der eben erschienenen Rechnung 2016 zeigen einiges auf: Durch eine hohe Spardisziplin bei der Verwaltung (welche übrigens die öffentlichen Aufgaben pro Kopf der Bevölkerung im interkantonalen Vergleich um 12 Prozent günstiger erbringt) weist diese eine deutliche Verbesserung von 6.9 Prozent auf. Durch die eingeleitete Organisationsentwicklung (OE) sollten in diesem Bereich noch einige Verbesserungen hinsichtlich Effizienz, Wirksamkeit und Kosten erzielt werden können.

 

Für die Bildung hat der Kanton im Jahr 2016 634.9 Mio. Franken ausgegeben, gemäss Budget 0.1 % mehr als 2015. Gebremst wurde also das Ausgabenwachstum –von Todgespart kann keine Rede sein. Die Gesundheitskosten stiegen 2016 um 29 Mio., 6.4 Mio. mehr als budgetiert. Der Kanton muss sich gemäss neuem Bundesgesetz seit 2011 an den Spitalkosten beteiligen. Ab dem Jahr 2017 muss er 55 Prozent der stationären Spitalkosten finanzieren, die Krankenversicherer via Krankenkassenprämien 45 Prozent. 2016 hat der Kanton Luzern 51 Prozent bezahlt; dabei entspricht 1 Prozent etwa 6 Mio. Franken. Dies ein Beispiel für eine neue Aufgabe der Kantone aufgrund Bundesgesetze. Eine bleibende Herausforderung, da die Kosten künftig aufgrund der medizinisch- technischen und gesellschaftlichen Entwicklung eher steigen denn sinken werden. Dieser Sachverhalt sollte uns allen bewusst sein und zu entsprechendem Handeln auffordern.

 

Die FDP. Die Liberalen hatte sich die Entscheidung bezüglich Steuererhöhung nicht leicht gemacht. Eine Erhöhung ist unschön aber nötig, so man keinen Kahlschlag will.

Aus Verantwortung für unseren Kanton sagen wir Ja zur Steuererhöhung. Dennoch müssen dabei die Leistungen und Strukturen auch in Zukunft ständig hinterfragt, optimiert und angepasst werden. Eine Angelegenheit, der sich auch Kantonsräte nicht entziehen können, denn letztlich sind sie es, die Aufgrund von Wünschen und Begehren der Bevölkerung viele Leistungen in Vorstössen und Gesetzgebung bestellen.

Nun sind die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger gefordert, am 21.Mai die richtige Entscheidung zu treffen.

 

Angela Pfäffli, Kantonsrätin FDP. Die Liberalen, Grosswangen